WER HAT ANSPRUCH AUF

HAUSHALTSHILFE?

Seit Anfang 2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde, Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in der Pflege. Der Entlastungsbetrag soll Pflegepersonen, also beispielsweise pflegende Angehörige, entlasten und beim pflegebedürftigen Menschen zum Erhalt der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag beitragen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 45b SGB XI.

ERFAHREN SIE

WER WIR SIND

Wir sind ein Unternehmen, dass sich auf die Entlastungleistung nach §45 SGB XI spezialisiert hat und bieten hauptsächlich haushaltsnahe Dienstleistungen an. Dadurch wollen wir Ihnen den Alltag in Ihrem Haushalt erleichtern.

Unser Team setzt sich aus der fachlichen Leitung Gendo Bilgi und liebevollen und geschulten Mitarbeitern zusammen, die Sie gerne im Alltag tatkräftig unterstützen.

Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie nähere Informationen hätten oder sich grundsätzlich beraten lassen möchten.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?

  • Den Entlastungsbeitrag können Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten.
  • Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich.

Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse / Krankenkasse oder weiteren Sozial­versicherungs­trägern ist bei uns möglich.

Wenn Sie nähere Informationen wünschen oder sich gerne beraten lassen möchten, wenden Sie sich gerne telefonisch an unser Büro.

In der Regel sind wir von Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Zusätzlich zu der Entlastungsleistung bieten wir die verordnete Haushaltshilfe an. Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen für vier Wochen eine Haushaltshilfe bei Vorliegen einer akuten Erkrankung, ohne dass Kinder im Haushalt leben.

In §38 SGB V wird die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe verbindlich festgelegt.

Unsere

Leistungen

Hilfe bei den üblichen Reinigungsarbeiten des täglichen Bedarfs rund um den Haushalt
Pflege der Wäsche und Kleidung
Sporadisch auftretende Reinigungsarbeiten rund um den Haushalt
Einkauf, Botengänge zur Post, Apotheke, Behördengänge etc.
Spaziergänge, Betreuung des Pflegebedürftigen bei Abwesenheit des Pflegenden
Blumenpflege innerhalb der Wohnung
Freizeitbegleitung

KONTAKT UND

STANDORTE

STANDORT LAATZEN

Spindelweg 12
30880 Laatzen

Telefon 05102 79 80 248
Mobil 01577 72 07 459
Fax 05102 88 71 663

STANDORT HANNOVER

30179 Hannover

Telefon 05102 7980248
Mobil 01577 72 07 459
Fax 05102 88 71 663

JOBS

Wir sind ein kleines, nettes Team und suchen immer flexible Kolleginnen/Kollegen. Sollten momentan keine freien Stellen ausgeschrieben sein, bewerben Sie sich gern initiativ bei uns.

Bei Interesse schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung per E-Mail an: info@alltags-und-haushaltshilfe.de